Gütersloh. Unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand kann jeder plötzlich in eine Lage geraten, in der er nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden kann. Eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung helfen dabei, den eigenen Willen festzuhalten. Zu diesen Themen spricht Dr. Herbert Kaiser am Donnerstag, 19. September, um 19 Uhr in den Räumen der AOK NordWest, Barkeystr. 19, in Gütersloh. Dr. Kaiser ist unter anderem Facharzt für Innere Medizin und Palliativmedizin und bringt seine umfassenden Erfahrungen im Hospiz- und Palliativ-Verein Gütersloh in den Vortrag ein. Eingeladen hat die Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle des Kreises Gütersloh, kurz BIGS. Der Besuch ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, welche diagnostischen, medizinischen und pflegerischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Eine Stellvertreterregelung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Dem Stellvertreter kommt die Aufgabe zu, die Patientenverfügung im Sinne des Patienten umzusetzen - sofern dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Stellvertreter kann durch eine Vollmacht bestimmt werden. Dadurch ist es möglich, eine gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden.
Im Vortrag sollen die Grundlagen von Patientenverfügung, medizinischer Vollmacht und Betreuungsverfügung erläutert werden. Es bleibt anschließend Zeit für Fragen und zur Diskussion. Für weitere Informationen steht die BIGS unter 05241/85 2882 zur Verfügung.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)
Bildnachweis/Bildinformationen: Referent Dr. med. Herbert Kaiser